Allgemeine Gesundheitsinformationen: VOC

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Allgemeine Gesundheitsinformationen: VOC2017-05-11T10:14:28+02:00

 

Vorbemerkungen: Leichtflüchtige Substanzen sind in fast allen Innenräumen nachweisbar. Da sie in erhöhten Konzentrationen gesundheitliche Probleme wie z.B. Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Infektanfälligkeit hervorrufen können, kann die Messung dieser Verbindungen im Innenraum ein wichtiger Schritt zur Ursachenermittlung darstellen.

Die leichtflüchtigen Verbindungen (auch als VOC – Volatile Organic Compounds bezeichnet) treten vor allem direkt nach der Anwendung (Lackierarbeiten, Malerarbeiten, Kleberanwendung) im Innenraum oder z.B. nach der Aufstellung neuer Möbel auf. Bei ausreichender Lüftung der betroffenen Räume sollten sich in der Regel aber innerhalb einiger Wochen oder maximal Monate wieder normale Konzentrationen einstellen, Verarbeitungsprobleme bei VOC-haltigen Produkten und dadurch mögliche kontinuierliche VOC-Emissionen können aber ein längerfristiges Problem darstellen. Zudem können einige VOC im Laufe der Zeit durch Zersetzungsreaktion entstehen. Beispiele hierfür sind die Zersetzung der innenraumrelevanten Weichmacher Dibutylphthalat und Diehthylhexylphtalat mit der Entstehung von n-Butanol und 2-Ethyl-1-hexanol und die Abspaltung von Aldehyden im Bereich C4 bis C9 aus Linoleum-Fußbodenbelägen.
Probenahme und Analytik
Die Raumluftprobenahme auf VOC erfolgt im aktiven Anreicherungsverfahren gemäß der Richtlinie DIN EN ISO 16000 Blatt 5 auf Aktivkohle, Tenax TA® oder XAD2. Grundsätzlich ist auch eine passive Langzeitprobenahme möglich. Die Analytik wird nach Lösungsmitteldesorption (bei Anreicherung auf Aktivkohle und XAD2) bzw. Thermodesorption (bei Anreicherung auf Tenax TA®) mit Hilfe der Gaschromatographie (GC) und gekoppelten Flammenionisations- (FID) und Massenspektrometer-Detektoren (MS) realisiert.
Bewertungskriterien
Für flüchtige organische Verbindungen gibt es nur wenige verbindlichen Richt- oder Grenzwerte. Die bisherige Forschung zeigt, dass bei steigender VOC-Summenkonzentration in der Regel auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zunehmen oder überhaupt auftreten.
VOC-Summenkonzentrationen
In der Fachliteratur wird daher empfohlen, als Zielgröße für den VOC-Gehalt (Summenkonzentration) der Innenraumluft ein Langzeitmittel von 200 bis 300 µg/m³ als „hygienischen Vorsorgebereich“ zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten. Bei VOC-Konzentrationen <200 µg/m³ sind auch bei längerer Exposition in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit dokumentiert, sofern keine Überschreitung der Richtwerte I oder II von Einzelkomponenten vorliegen. In Räumen, die für einen Aufenthalt bestimmt sind, sollte nach Seifert (1999) auf Dauer eine VOC-Summenkonzentration von 1.000 bis 3.000 µg/m³ nicht überschritten werden.
VOC-Einzelstoffe
Für folgende VOC-Einzelstoffe existieren gegenwärtig folgende vom Umweltbundesamt festgelegte, toxikologisch begründete Richtwerte:
  • Parameter Richtwert I [µg/m³] Richtwert II [µg/m³]
  • Toluol 300 3.000
  • Dichlormethan 200 2.000 (24h)
  • Bicyclische Terpene (Leitsubstanz α-Pinen) 200 2.000
  • Styrol 30 300
  • Naphthalin 2 20
  • Aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische (C9 – C14) 200 2.000
  • Azyklische, gesättigte Aldehyde (C4 – C11) 100 1.000
Für die Summenkonzentration der Xylole existiert ein vom Länderausschuss für Immission festgelegter Richtwert von 30 µg/m³. Für Perchlorethylen in Nachbarschaft von chemischen Reinigungen ist nach BImSchG ein rechtlich verbindlicher Grenzwert von 100 µg/m³ festgelegt.
Richtwert I
Richtwert I (RW I) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors (in der Regel 10) abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention.
Der RW I kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht ausgeschöpft, sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.
Richtwert II
Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein.
Der Handlungsbedarf ist als unverzüglicher Prüfbedarf zu verstehen, z.B. im Hinblick auf Sanierungsentscheidungen zur Verringerung der Exposition.
Die Beurteilung der Raumluftkonzentrationen von Verbindungen, für die keine Richtwerte festgelegt sind, kann nur anhand von Vergleichsmesswerten erfolgen. Dazu hat das ehemalige Bundesgesundheitsamt in den neunziger Jahren in 479 repräsentativen Innenräumen Messungen ausgeführt. Die Verteilung der dort gemessenen Werte ist in Anlage 1 (BGA-Verteilungsstatistik) im Vergleich mit der aktuellen Messung angegeben. Der Messwert in Tabellenspalte „10“ gibt z.B. an, dass 10% aller Innenräume kleiner dieser (10-Perzentil-) Konzentration lagen. Desgleichen werden Spalten für 50%, 90%, 95% und 98% angegeben. Damit kann der Messwert der vorliegenden Probe mit den Referenzmessungen verglichen werden und in verschiedene Stufen eingeteilt werden. Ein Wert kleiner als das 10-Perzentil kann als auffällig niedrig, ein Wert größer als das 90-Perzentil als erhöht eingestuft werden. Eine Aussage über die Giftigkeit kann aus diesen empirischen Daten nicht abgeleitet werden. Aussagen, ob eine typische Konzentration oder ein deutlich erhöhter Wert auftritt, ist damit möglich.
Mit Hilfe von aktualisierten Labordaten wurden von der AGOEF e.V. (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute) Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in Innenräumen erarbeitet.
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