Prüfsiegelrichtlinien

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UNSERE LEISTUNGEN

Die Prüfsiegelrichtlinien
des IBR

Die Vergabe des IBR-Prüfsiegels erfolgt auf Grundlage des jeweils gültigen IBR-Zertifizierungsprogramms sowie der zugehörigen Richtlinien und Verfahrensdokumente. Diese Dokumente definieren die Anforderungen an Prüfung, Probenahme, Bewertung, Kommunikation und Transparenz im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.

 

Seit September 2026 ist das IBR-Prüfsiegel in ein Verfahren zur unabhängigen Drittprüfung durch die DEKRA Assurance Services GmbH eingebunden. Produkte, die mit dem IBR-Prüfsiegel gekennzeichnet und in dieses Verfahren einbezogen sind, unterliegen im Rahmen des vorgesehenen Prüf- und Zertifizierungssystems einer unabhängigen Überprüfung durch DEKRA als dritte Stelle. Diese Überprüfung dient der objektiven Überwachung, ob die für die Vergabe und Nutzung des IBR-Prüfsiegels festgelegten Anforderungen eingehalten werden.

Die aktuelle Dokumentation ersetzt die vorherigen Regelwerke und berücksichtigt unter anderem geänderte normative Anforderungen, aktualisierte Verfahren sowie Anpassungen der Prüf- und Zertifizierungsprozesse.

Maßgeblich für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten und gültigen Fassungen der IBR-Regelwerke. Änderungen oder Aktualisierungen treten erst mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bereits erteilte Zertifikate bleiben hiervon unberührt, soweit in den jeweiligen Richtlinien oder vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist.

Die Anforderungen, Abläufe und Kriterien des IBR-Prüfsiegelprogramms werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise Zertifizierung gültige Fassung der Dokumente.