Bei dem zur Prüfung vorgelegten Produkt handelt es sich um eine zementgebundene Leichtbetonplatte mit Sandwichstruktur, bei der eine beidseitige Deckschichtbewehrung aus alkaliresistentem Glasfasergewebe (5 x 5 mm) für die hohe Werkstofffestigkeit und die Ausbildung zugfester Randbereiche sorgt. Durch die reinmineralische Zusammensetzung enthalten die Bauplatten keine brennbaren organischen Bestandteile und sind in die Baustoffklasse A1 „nichtbrennbare Baustoffe“ gemäß DIN 4102 sowie DIN EN 13501-1 einzustufen. Das Glasschaumgranulat der Deckschichten wird aus Recyclingglas gewonnen. Über eine Dosierstation wird darauf die mit Blähtongranulat versehene Mittelschicht geschüttet, gleichmäßig verteilt und glatt abgezogen. Die obere Decklage wird auf einen Folienträger aufgespritzt und frisch in frisch auf die vorhandenen Schichten aufgetragen. Nach dem Erhärten der Bauplatte erfolgen das Entfernen der Folie und das Ausschalen aus den Formen. Anschließend werden die Platten einer technischen Trocknung zugeführt. Am Ende der Fertigungslinie erhält die Bauplatte durch die Längs- und Querbesäumung das Standardformat, wird palettiert und nach Ablauf der Reifezeit verpackt und konfektioniert. Der Einsatzbereich liegt vornehmlich in Nassräumen wie häusliche Bäder mit Nasszellen, Sanitärräumen oder Wellness- Bereichen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder bei chemischer Beanspruchung in gewerblichen Küchen und industriellen Bereichen (Europäische Materialzulassung ETA 07/0087). Die Bauplatten werden vornehmlich mit Abdichtungsstoffen beschichtet, um darauf als Deckschicht zumeist keramische Oberflächen auszuführen. Ein Verputzen der Oberflächen ist ebenfalls möglich.
Bei dem zur Prüfung vorgelegten Produkt handelt es sich um eine zementgebundene Leichtbetonplatte mit Sandwichstruktur, bei der eine beidseitige Deckschichtbewehrung aus alkaliresistentem Glasfasergewebe (5 x 5 mm) für die hohe Werkstofffestigkeit und die Ausbildung zugfester Randbereiche sorgt. Durch die reinmineralische Zusammensetzung enthalten die Bauplatten keine brennbaren organischen Bestandteile und sind in die Baustoffklasse A1 „nichtbrennbare Baustoffe“ gemäß DIN 4102 sowie DIN EN 13501-1 einzustufen. Das Glasschaumgranulat der Deckschichten wird aus Recyclingglas gewonnen. Über eine Dosierstation wird darauf die mit Blähtongranulat versehene Mittelschicht geschüttet, gleichmäßig verteilt und glatt abgezogen. Die obere Decklage wird auf einen Folienträger aufgespritzt und frisch in frisch auf die vorhandenen Schichten aufgetragen. Nach dem Erhärten der Bauplatte erfolgen das Entfernen der Folie und das Ausschalen aus den Formen. Anschließend werden die Platten einer technischen Trocknung zugeführt. Am Ende der Fertigungslinie erhält die Bauplatte durch die Längs- und Querbesäumung das Standardformat, wird palettiert und nach Ablauf der Reifezeit verpackt und konfektioniert. Der Einsatzbereich liegt vornehmlich in Nassräumen wie häusliche Bäder mit Nasszellen, Sanitärräumen oder Wellness- Bereichen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder bei chemischer Beanspruchung in gewerblichen Küchen und industriellen Bereichen (Europäische Materialzulassung ETA 07/0087). Die Bauplatten werden vornehmlich mit Abdichtungsstoffen beschichtet, um darauf als Deckschicht zumeist keramische Oberflächen auszuführen. Ein Verputzen der Oberflächen ist ebenfalls möglich.
Bei dem zur Nachprüfung vorgelegten Produkt handelt es sich um einen vorwiegend mineralischen Plattenwerkstoff mit langfaseriger Holzwolle zur Armierung in der Ausführung einer magnesitgebundenen Holzwolleleichtbauplatte als HWL nach DIN 1101 mit dekorativen Oberflächen. Alle Untersuchungsergebnisse sind für nachstehende Produkte zusammengefasst: Heradesign®Dekorplatten macro, fine, fine A2, superfine, superfine A2, micro, plano. Die Plattenwerkstoffe unterscheiden sich untereinander im Wesentlichen durch Faserbreite, Bindemittelgehalt und Oberflächenstruktur. Deshalb werden alle Untersuchungsergebnisse für die vorgenannten Produkte gemeinsam ausgewiesen. Der Einsatzbereich dieser Plattenwerkstoffe besteht vorwiegend als Akustikplatten und/oder als dekorative Innenraumgestaltung mit üblichen Anforderungen an den Brandschutz. Der Plattenwerkstoff kann bis max. 90 % relativer Luftfeuchtigkeit eingesetzt werden. Die Einstufung dazu erfolgt in die Beanspruchungsklasse B nach DIN EN 13964. Der Plattenwerkstoff besitzt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-23.15-1562 des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt). Die Einstufung des Brandverhaltens erfolgt nach EN 13501-1 in die Gruppe B-s1, d0.
Bei den zur Prüfung vorgelegten Produkten handelt es sich um Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520, deren Flächen und Längskanten mit einem festhaftenden Spezialkarton ummantelt sind. Die Verwendung von Gipsplatten erfolgt universell in allen Bereichen des Trockenbaus. Die Gipsplatten sind je nach Spezifikation zum universellen Einsatz als Bau-, Feuerschutz und Feuchtraumplatte vorgesehen. Konstruktionen aus Gipsplatten können hohe schallschutztechnische und/oder brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Dies ist abhängig von der konstruktiven Anordnung der Platten sowie dem verwendeten Dämmmaterial. Die Platten können einfach bearbeitet werden durch Anritzen und anschließendes Aufbrechen der entstehenden Plattenkante. Bei der Verarbeitung der Platten ist eine Staubdisposition für die Mitarbeiter praktisch auszuschließen. Die Befestigung kann durch alle üblichen mechanischen Verbindungen wie Schrauben, Nageln, Klammern oder Kleben erfolgen.
Bei den zur Prüfung vorgelegten Produkten handelt es sich um Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520, deren Flächen und Längskanten mit einem festhaftenden Spezialkarton ummantelt sind für Anwendungen in den Bereichen des Innenausbaus.
Die Verwendung von Gipsplatten erfolgt universell in allen Bereichen des Trockenbaus. Die Gipsplatten sind je nach Spezifikation zum universellen Einsatz als Bau-, Feuerschutz und Feuchtraumplatte vorgesehen.
Konstruktionen aus Gipsplatten können hohe schallschutztechnische und/oder brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Dies ist abhängig von der konstruktiven Anordnung der Platten sowie dem verwendeten Dämmmaterial.
Gipsplatten bestehen aus einem Verbund zwischen dem Gipskern, mit dem die Plattendicke variiert werden kann, und einer beidseitigen Kartonage, die in festem Verbund mit dem Gipskern steht. Die Kartonage der Oberfläche nimmt bei Belastung die entstehenden Zugkräfte auf, während der Gipskern für die Ausbildung von Druck- und Schubfestigkeit verantwortlich ist.
Die Platten sind bzgl. des Brandverhaltens der Klasse A2-s1,d0 (B) zugeordnet (Nichtbrennbar nach Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2.2; 2004/1).
Die Platten können einfach bearbeitet werden durch Anritzen und anschließendes Aufbrechen der entstehenden Plattenkante. Bei der Verarbeitung der Platten ist eine Staubdisposition für die Mitarbeiter praktisch auszuschließen. Der Nachweis von Feinstäuben wird trotzdem standardmäßig im Rahmen dieser Untersuchung an späterer Stelle geführt. Die Befestigung kann durch mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben, Nageln, Klammern oder Kleben erfolgen.
Bei den zur Prüfung vorgelegten Produkten handelt es sich um Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520, deren Flächen und Längskanten mit einem festhaftenden Spezialkarton ummantelt sind. Alle Untersuchungsergebnisse sind für nachstehende Produkte zusammengefasst:
A (Gipskartonplatte), DF (Brandschutzplatte), DFH1I (Brandschutzplatte mit hoher Rohdichte und Oberflächenvergütung), H1 (Imprägniert), DI (hohe Rohdichte und Oberflächenvergütung).
Die Verwendung von Gipsplatten erfolgt universell in allen Bereichen des Trockenbaus. Die Gipsplatten sind je nach Spezifikation zum universellen Einsatz als Bau-, Feuerschutz und Feuchtraumplatte vorgesehen.
Konstruktionen aus Gipsplatten können hohe schallschutztechnische und/oder brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Dies ist abhängig von der konstruktiven Anordnung der Platten sowie dem verwendeten Dämmmaterial.
Die Platten können einfach bearbeitet werden durch Anritzen und anschließendes Aufbrechen der entstehenden Plattenkante. Bei der Verarbeitung der Platten ist eine Staubdisposition für die Mitarbeiter praktisch auszuschließen. Die Befestigung kann durch alle üblichen mechanischen Verbindungen wie Schrauben, Nageln, Klammern oder Kleben erfolgen.
Bei den zur Prüfung vorgelegten Produkten handelt es sich um Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520, deren Flächen und Längskanten mit einem festhaftenden Spezialkarton ummantelt sind für Anwendungen in den Bereichen des Innenausbaus.
Die Verwendung von Gipsplatten erfolgt universell in allen Bereichen des Trockenbaus. Die Gipsplatten sind je nach Spezifikation zum universellen Einsatz als Bau-, Feuerschutz und Feuchtraumplatte vorgesehen.
Konstruktionen aus Gipsplatten können hohe schallschutztechnische und/oder brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Dies ist abhängig von der konstruktiven Anordnung der Platten sowie dem verwendeten Dämmmaterial.
Gipsplatten bestehen aus einem Verbund zwischen dem Gipskern, mit dem die Plattendicke variiert werden kann, und einer beidseitigen Kartonage, die in festem Verbund mit dem Gipskern steht. Die Kartonage der Oberfläche nimmt bei Belastung die entstehenden Zugkräfte auf, während der Gipskern für die Ausbildung von Druck- und Schubfestigkeit verantwortlich ist.
Die Platten sind bzgl. des Brandverhaltens der Klasse A2-s1,d0 (B) zugeordnet (Nichtbrennbar nach Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2.2; 2004/1).
Die Platten können einfach bearbeitet werden durch Anritzen und anschließendes Aufbrechen der entstehenden Plattenkante. Bei der Verarbeitung der Platten ist eine Staubdisposition für die Mitarbeiter praktisch auszuschließen. Der Nachweis von Feinstäuben wird trotzdem standardmäßig im Rahmen dieser Untersuchung an späterer Stelle geführt. Die Befestigung kann durch mechanische Verbindungsmittel wie Schrauben, Nageln, Klammern oder Kleben erfolgen.
Bei dem zur Prüfung vorgelegten Produkt handelt es sich um eine homogene Calciumsulfat-platte für unterschiedliche Anwendungsbereiche im Innenausbau. Das Produkt besteht im Wesentlichen aus Gips und Zellulosefasern. Abmessungen und Dichte der Platte sind variabel.
Durch das Auflösen von Altpapier in Wasser wird die sogenannte Pulpe hergestellt. Bei diesem nassen Aufschluss werden die Zellulosefasern im Wasser vereinzelt und nicht erwünschte Fremdstoffe abgetrennt.
Durch Vermischen von Gips (Calciumsulfat- Halbhydrat), Pulpe und Additiven wird eine Mischung erzeugt, die maschinell dehydriert, verdichtet und auf Plattenformat gepresst wird.
Die Umwandlung des Gipses erfolgt dabei im Autoklaven oder Drehrohrofen.
Im Bindemittel befinden sich maximal 5 % Nebenbestandteile zumeist in Form von Calcit.
Nach dem Abbinden der Platte erfolgt Trocknung, Schleifen und Zuschnitt auf das Endformat der Platten. Die Zugabe weiterer Bindemittel ist nicht erforderlich.
Durch die vorwiegend mineralische Zusammensetzung und dem daraus resultierenden günstigen Brandverhalten ist der Plattenwerkstoff der Baustoffklasse A1 nach EN 13501 zuzuordnen.
Der Energieaufwand zur Herstellung der Plattenware ist im Gegensatz zu vergleichbaren Werkstoffen gering.
Bei dem zur Prüfung vorgelegtem Produkt handelt es sich um eine multifunktionale Calciumsilikat-Brandschutzbauplatte für den universellen Einsatz im bautechnischen Brandschutz unter anderem für die Herstellung von selbstständigen Lüftungsleitungen, Entrauchungsleitungen und Bekleidungen von Stahlblechkanälen.
Eine wesentliche Besonderheit dieses Plattenwerkstoffes besteht in der hohen Alkalität (pH von ca. 9), die eine biozide Wirkung des Werkstoffs hinsichtlich Schimmel und Fäulnis bewirkt.
Das Bearbeiten der Platten kann analog zu plattenförmigen Holzwerkstoffen mit allen üblichen Werkzeugen der Holzverarbeitung erfolgen.
Bei dem zur Prüfung vorgelegtem Produkt handelt es sich um um eine multifunktionale Systembauplatte aus leichtem Kalziumsilikat mit allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung Z-23.11-1261.
Ihre bauphysikalischen Eigenschaften ermöglichen die Herstellung von Innendämmung auf der Warmseite stilvoller oder denkmalgeschützter Gebäude, die Sanierung tauwasserdurchnässter Wände sowie die rasche Bauwerkstrockenlegung als Sekundärmaßnahme infolge aufsteigender Feuchtigkeit.
Die Herstellung der Platte erfolgt aus zellstoffarmiertem Kalziumsilikat. Das Kalziumsilikat wird synthetisch hergestellt aus Quarzsand und Kalk. Diese beiden Rohstoffe, mit Wasser vermischt, werden in Autoklaven dampfgehärtet. Kalziumsilikat ist ein Salz der Kieselsäure und somit nicht wasserlöslich, anorganisch sowie ein Bindemittel von hoher Alkalität. In einer chemischen Reaktion entstehen aus Kalk und der aus Quarz und Wasser hergestellten Kieselsäure Kalziumsilikat und Wasser.
Eine wesentliche Besonderheit dieses Plattenwerkstoffes besteht in der hohen Wasseraufnahmekapazität in Verbindung mit hoher Alkalität (pH von 9 – 11) die eine biozide Ausrüstung des Werkstoffes erübrigt.